Umkennzeichnung bei Verlust oder Diebstahl
Ihnen ist mindestens ein Kennzeichen durch Verlust oder Diebstahl abhanden gekommen. Dies macht die Vergabe neuer Kennzeichen für Ihr Fahrzeug erforderlich.
Notwendige Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Bescheinigung über eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV)
- Persönliche Vorsprache des Fahrzeughalters zur Abgabe einer Versicherung an Eides Statt (bei Diebstahl nicht erforderlich, wenn eine Kopie der Strafanzeige der Polizei vorgelegt wird)
- noch vorhandenes Kennzeichen (bei Verlust eines einzelnen Kennzeichens)
- eventuell Vollmacht für den Beauftragten [Formular - Siehe unten]
Informationen des BayernPortals: